Sobald ein Verstoß nach Kat. A oder der zweite Verstoß nach Kat. B vorliegt, wird die zuständige Führerscheinstelle vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg informiert. Die Führerscheinstelle ordnet dann ein Aufbauseminar an, das bis zu einer gewissen Frist abgeleistet werden muss. Nach Absprache mit dieser Behörde ist begrenzt in Einzelfällen eine Verlängerung dieser Frist möglich.
Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Durch die angeordnete Teilnahme an einem ASF kann man keine Punkte abbauen. Sollte der Kurs zu dem gesetzten Termin nicht besucht worden sein, wird ein Entzug der Fahrerlaubnis eingeleitet!
Die Verstöße sind in zwei Kataloge eingeteilt (Kat. A und Kat B), je nach Schwere des Verstoßes. Bereits bei einem Verstoß nach Kat A oder beim zweiten Verstoß nach Kat B wird der Nachschulungskurs angeordnet! Dies gilt nur, wenn das Bußgeld mindestens € 40 beträgt, also Verwarnungsgelder unter € 40 bleiben unberücksichtigt!
Wird nach Teilnahme an einem Aufbauseminar der Fahrerlaubnisbehörde eine weitere schwerwiegende Auffälligkeit oder zwei weitere weniger schwerwiegende Auffälligkeiten bekannt, erfolgt eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, (freiwillig) innerhalb von zwei Monaten (Zweimonatsfrist) an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Ein Seminar läuft nur mit mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmern. Das Seminar muss innerhalb 2-4 Wochen abgeschlossen werden. Zudem muss der Kurs innerhalb der 3 monatigen Frist vom Straßenverkehrsamt besucht werden. Für ein Einzelseminar muss beim LABO ein Antrag gestellt werden. Unter gewissen Umständen kann diesem Antrag stattgegeben werden, ist aber in Berlin sehr selten:
Eine Teilnahme an allen 4 Sitzungen die jeweils 135 Minuten dauern ist Pflicht! Zwischen der 1. und der 2. Sitzung muss eine Fahrprobe mit einer Mindestdauer von 30 Minuten in Begleitung eines Fahrlehrers stattfinden. Diese Fahrt hat keinen Prüfungscharakter und dient dazu, andere zu beobachten, Sie auf Fehler hinzuweisen und aus Fehlern Anderer zu lernen.
Nach erfolgreicher Teilnahme an allen Terminen erhalten Sie eine Bescheinigung über die Teilnahme, die anschließend an das Straßenverkehrsamt gesendet werden muss.