Besonderes Aufbauseminar für alkohol- oder drogenauffällige Fahranfänger -
ALFA
§ 2b Abs. 2 Satz 2 StVG und § 36 FeV
Teilnahmevoraussetzungen: Sie sind als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr aufgefallen und Sie haben von der Fahrerlaubnisbehörde die Auflage erhalten, an einem besonderen Aufbauseminar teilzunehmen.
Kursziele: Erarbeitung von Verhaltensregeln zur Vermeidung zukünftiger Verkehrsdelikte
Kursablauf: Drei Sitzungen innerhalb von zwei bis vier Wochen
Teilnahmebescheinigung: Nach regelmäßiger und aktiver Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Diese Kurse werden NUR von Psychologen durchgeführt also nicht von uns Seminarleitern / Fahrlehrern.